Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um ein zusätzliches Beförderungsgebiet (bei Taxen)
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
Für die nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtige Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei entgeldlichen oder gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss das 21. Lebensjahr, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin muss er nachweisen, dass er eine EU- oder EW-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens 2 Jahren - bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenwagen seit mindestens 1 Jahr - besitzt oder innerhalb der letzten 5 Jahre besessen hat.
Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, Krankenwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden, Krankenwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sowie Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klassen D oder D1 ist.
Die Ortskenntnisprüfung ist bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen für das Gebiet erforderlich, in dem die Beförderung durchgeführt werden soll.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
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erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- gültiger Kartenführerschein aus einem EU- /EWR-Staat,
- testpsychologisches Gutachten,
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- Führungszeugnis der Belegart O "zur Vorlage bei einer Behörde" (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes),
- ggf. Bescheinigung über die Ortskenntnisprüfung (Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle),
- Erste-Hilfe Nachweis falls die Erlaubnis für Krankenwagen beantragt wird.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 48 Abs. 6 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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