Bürgerentscheid Durchführung

    Bürgerentscheid Durchführung

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Mit dem Bürgerbegehren können Bürger:innen beantragen, an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Der Rat kann dem Begehren entsprechen. Entspricht der Rat dem Begehren nicht, so folgt ein Bürgerentscheid. Findet hier das Begehren eine Mehrheit setzt es sich über die ablehnende Entscheidung des Rates hinweg. Dieser Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

    Grundsätzlich gilt, dass nur über solche Angelegenheiten beschlossen werden kann, die in der Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Entschieden werden kann nicht über Angelegenheiten, die dem/der Bürgermeister:in vorbehalten sind (z.B. über Fragen der inneren Organisation der Verwaltung, über Personalangelegenheiten). Ausgeschlossen sind auch Entscheidungen über den Haushalt und die Gebühren. Gleiches gilt für Bauleitpläne und alle Vorhaben, für deren Zulassung ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Bei diesen Verfahren findet bereits eine intensive und gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung statt.

     

    Wer darf ein Bürgerbegehren vorbringen?

    Jede/r Bürger:in kann ein Bürgerbegehren initiieren. Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist (§ 21 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen). Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat (§ 7 Kommunalwahlgesetz).

     

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Büro des Bürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-711

    Fax: 05232 601-9711

    E-Mail: b.ockermann@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Die Voraussetzungen sind in § 26 Abs. 2 GO NRW aufgezählt. Zunächst muss das Begehren schriftlich eingereicht werden. Es muss die zur Entscheidung bringende Frage, eine Begründung sowie einen Vorschlag zur Deckung der Kosten enthalten. Außerdem müssen bis zu drei Personen benannt sein, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Das Bürgerbegehren muss von einer bestimmten Anzahl der Bürger:innen mitgetragen werden. Der notwendige Mindestanteil derer, die das Bürgerbegehren durch Eintragung in die Unterschriftlisten unterstützen müssen, ist dabei nach der Einwohnerzahl der Gemeinde gestaffelt. Die genaue Zahl der notwendigen Unterschriften wird vor jeder Durchführung eines Bürgerbegehrens ermittelt. Zugrunde gelegt wird die aktuelle Zahl der Einwohner:innen. Bei der Unterschriftensammlung ist zu beachten, dass die Listen den vollen Wortlaut des Antrages enthalten müssen. Die Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) müssen zweifelsfrei erkennbar sein und werden von der Stadt geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Lage

    Ein Bürgerbegehren kann jederzeit eingereicht werden. Nur wenn es sich gegen einen Beschluss des Rates richtet, muss der Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses bei der Stadt eingegangen sein. Bei Beschlüssen die nicht bekannt gemacht werden müssen, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de