Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern)

    Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern)

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    nicht angegeben

    Vor Aufnahme der Tätigkeit ist der zuständigen Behörde das gewerbsmäßige Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen anzuzeigen, es sei denn, der Betrieb verfügt über eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder ist Entsorgungsfachbetrieb.

    Im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen (z. B. Dachdeckerbetriebe, Heizungsinstallation u. A.) unterliegt das Sammeln und Befördern von Abfällen ebenfalls der Anzeigepflicht, sofern die Summe der während eines Kalenderjahres gesammelten oder beförderten Abfallmengen bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen oder bei gefährlichen Abfällen 2 Tonnen übersteigt.

    Nach Eingang des Antrages erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung, die während des Abfalltransportes im Fahrzeug mitzuführen ist.

     

    Hier können Sie eine Anzeige für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz stellen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 52

    Adresse

    Hausanschrift

    Seibertzstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7101

    Fax: 02381 17-2931

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Hamm

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Kosten

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    Die Erteilung der Anzeigenbestätigung ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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