Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Abfallwirtschaft/Bodenschutz/Abgrabungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-17071
E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de
erforderliche Unterlagen
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- Anzeige ggf. mit folgenden Unterlagen:
Firmenbezogene Unterlagen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Handelsregisterauszuges (falls eingetragen)
- Entsorgungsfachbetriebszertifikat (soweit vorhanden)
- EMAS-Registrierungsurkunde (sofern entsprechend registriert)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage einer vollständigen Anzeige etwa innerhalb einer Woche
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Sollten im Rahmen der Abfalltransporte auch gewerbliche bzw. gemeinnützige Abfallsammlungen (z.B. Schrottsammlungen) durchgeführt werden, so ist hierfür weiterhin eine Anzeige gem. § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis