Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern)
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Der Transport, die Sammlung und das Handeln mit gefährlichen Abfällen bedarf einer Beförderungserlaubnis (vormals Transportgenehmigung). Der Transport, die Sammlung und das Handeln von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigepflichtig gegenüber der Behörde. Näheres hierzu regelt die "Verordnung zur Beförderungserlaubnis" (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV).
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erforderliche Unterlagen
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Die benötigten Unterlagen für die Antragsstellung sind aus den Merkblättern zu entnehmen. Der Antrag ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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