Hundehaltung Abmeldung

    Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

     

    Nach der Anmeldung des Hundes erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.

    Nutzen Sie hierzu ganz bequem unseren Online-Service.

     

    Bei Anmeldung eines Hundes mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm besteht Anzeigepflicht bei der Abteilung für Sicherheit und Ordnung, Stephanie Nickel. Dieser bedarf es grundsätzlich bei der Haltung gefährlicher Hunde (Kampfhunde).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_361a3bf87a99062d3b7f95b497fa95f5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 8002099

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Bei Anmeldung eines 20/40 Hundes müssen bei der Anzeige Kopie des Hundesteuerbescheides, Chipnummer, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung vorgelegt werden!

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Verfahrensablauf

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Ordnungsbehörde Ihrer Kommune auf oder informieren Sie sich auf deren Internet-Seite über die Abmeldung Ihres Hundes und hierfür gegebenenfalls erforderlich Unterlagen. 

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Hinweise für Werl

    82,00 Euro   pro Hund

    2 Hunde      je Hund 94,00 Euro

    3 und mehr  je Hund 106,00 Euro

     

    Befreiung:
    1. Wer sich bis zu 2 Monaten hier aufhält und seinen Hund sonst irgendwo versichert hat oder dort befreit ist (Nachweis)
    2. für Hunde, die ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe Tauber, Blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen: B, BI, aG, H)
    3. Hunden von Schäfern in der erforderlichen Anzahl
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de