Hundehaltung Abmeldung

    Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Die Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a8decb42c827a9a93d234f1153d60d7b

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Personalausweis, Heimtierausweis, Sachkundenachweis/Halterbescheinigung, Chipnummer, Nachweis der Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Verfahrensablauf

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Ordnungsbehörde Ihrer Kommune auf oder informieren Sie sich auf deren Internet-Seite über die Abmeldung Ihres Hundes und hierfür gegebenenfalls erforderlich Unterlagen. 

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Hinweise für Hövelhof

    Für die Anmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

    Die Hundesteuer beträgt: 

    a) wenn nur ein Hund gehalten wird: 60,00 Euro
    b) wenn zwei Hunde gehalten werden: 78,00 Euro je Hund
    c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euro je Hund

    Die vollständige Hundesteuersatzung finden Sie unter Downloads.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hövelhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de