Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Die Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hövelhof
Personalausweis, Heimtierausweis, Sachkundenachweis/Halterbescheinigung, Chipnummer, Nachweis der Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Hinweise für Hövelhof
Für die Anmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Die Hundesteuer beträgt:
a) wenn nur ein Hund gehalten wird: 60,00 Euro
b) wenn zwei Hunde gehalten werden: 78,00 Euro je Hund
c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euro je Hund
Die vollständige Hundesteuersatzung finden Sie unter Downloads.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
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