Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Hier haben Sie die Möglichkeit, Hunde nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bei der örtlichen Ordnungsbehörde abzumelden.
Hunde nach dem Landeshundegesetz sind:
- "Große" Hunde nach § 11 LHundG NRW
- Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW
- Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Für die Abmeldung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse wird benötigt:
- Vollständige Angaben zur Person des neuen Halters, sofern der Hund abgegeben wurde;
- Eine Kopie des Kaufvertrages mit vollständigen Angaben zum Käufer, sofern der Hund verkauft worden ist;
- Eine Bescheinigung des Tierarztes, sofern der Hund gestorben ist;
Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Hinweise für Espelkamp
Für die Abmeldung eines Hundes werden keine Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
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