Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich. Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Haltenden hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Hund anmelden
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm wird, ist zusätzlich eine Anzeige der Haltung eines großen Hundes bei der Gemeinde Kalletal zwingend erforderlich.
Hund abmelden
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Haltenden hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert und sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
Hund anmelden:
- Persönliche Angaben des Haltenden sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
- Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip (ggf.)
Hund abmelden:
- Persönliche Angaben des Haltenden
- Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes/der Tierärztin (ggf.)
Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kalletal
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Kalletal
Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Hinweise für Kalletal