Hundehaltung Abmeldung

    Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Was sind "gefährliche Hunde"?

    Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen zählt folgende Rassen zu den gefährlichen Hunden:

    • Pitbull Terrier,
    • American Staffordshire Terrier,
    • Staffordshire Bullterrier,
    • Bullterrier,
    • Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie
    • Kreuzungen mit anderen Hunden, bei denen das Erscheinungsbild der genannten Rassen deutlich hervortritt.

    Was sind "Hunde bestimmter Rassen"?

    Das Landeshundegesetz Nordhein-Westfalen legt folgende Hunde als Hunde bestimmter Rassen fest:

    • Alano,
    • American Bulldog,
    • Bullmastiff,
    • Mastiff,
    • Mastino Espanol,
    • Mastino Napoletano,
    • Fila Brasileiro,
    • Dogo Argentino,
    • Rottweiler,
    • Tosa Inu,
    • Kreuzungen untereinander sowie
    • Kreuzungen mit anderen Hunden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_17ebbd09dd860d4b34e72d875687b2b5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kernbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Ordnungsbehörde Ihrer Kommune auf oder informieren Sie sich auf deren Internet-Seite über die Abmeldung Ihres Hundes und hierfür gegebenenfalls erforderlich Unterlagen. 

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Was muss ich tun, wenn ich einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse halten möchte?

    1. Damit Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse halten dürfen, brauchen Sie eine Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.
    2. Außerdem benötigen Sie die erforderliche Kenntnis zum Halten eines solchen Hundes. Diese müssen Sie mit dem sogenannten Sachkundenachweis beim Veterinäramt des Kreises Herford belegen.
    3. Halten Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse, so muss dieser immer angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Es sei denn, er ist von der Maulkorb- und Anleinpflicht befreit.

    Was ist ein Sachkundenachweis (bei erlaubnispflichtigen Hunden)?

    Die Sachkunde wird seit 01.12.2018 mit einem Single-Choice-Test ONLINE im Veterinäramt beim Kreis Herford geprüft.

    Prüfungsumfang: 46 Fragen aus folgenden 8 Sachgebieten:

    • Welpenkauf und Aufzucht
    • Lernverhalten
    • Hund und Öffentlichkeit
    • Ausdrucksverhalten
    • Haltung, Pflege und Gesundheit
    • Hund und Recht (allgemein)
    • Hund und Recht (NRW-spezifisch)
    • Hund und Mensch.


    Zur Prüfungsvorbereitung ist das Landeshundegesetz NRW, die Tierschutzhunde-Verordnung, das Tierschutzgesetz sowie Literatur zum Thema "Hundeverhalten" hilfreich.

    Von vier Antwortmöglichkeiten ist eine Antwort richtig (Single-Choice-Test).

    Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten. Die Prüfung ist bestanden bei mindestens 50 % pro Sachgebiet, mindestens 75 % in der Gesamtheit.

    Beachten Sie bitte, dass die Ableistung des Online-Tests nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. 

    Wie kann ich meinen Hund von der Maulkorb- und/oder Anleinpflicht befreien lassen?

    Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen können von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit werden. Dafür müssen Sie in einer Verhaltensprüfung mit Ihrem Hund nachweisen, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht. Die Prüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt und müssen angemeldet werden.

    Was sind "große Hunde"?

    Ein ausgewachsener Hund gilt als groß, wenn

    • der Widerrist (Übergang vom Hals zum Rücken) mindestens 40 Zentimeter hoch ist oder
    • der Hund mindestens 20 Kilogramm wiegt.

    Halten Sie einen großen Hund, müssen Sie diesen bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Sie müssen Ihre Kenntnis in der Haltung nachweisen. Diese Prüfung kann bei anerkannten Tierärztinnen und Tierärzten erfolgen.

    Große Hunde müssen in allen Bereichen, wo die Anleinpflicht gilt, angeleint werden (Bspw. innerhalb von Wohngebieten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de