Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben.

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4da2d3c66752e9f41a210f5d4195b996

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hunde An- und Abmeldung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hunde An- und Abmeldung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    Es gibt unterschiedliche Unterlagen je nach Abmeldegrund


    Abgabe an einen neuen Halter oder an ein Tierheim

    • Ausweis des bisherigen Halters
    • Name und Anschrift des neuen Halters oder des Tierheims
    • wenn vorhanden: Abgabevertrag


    Besitzerwechsel innerhalb von Metelen

    • Es ist ausreichend, wenn entweder der alte oder der neue Halter kommt
    • Vollmacht desjenigen erforderlich, der nicht persönlich dabei ist
    • Ausweis des bisherigen Halters
    • Ausweis des neuen Halters
    • Name und Anschrift des neuen Halters
    • wenn vorhanden: Abgabevertrag


    Der Hund ist verstorben

    • Ausweis des bisherigen Halters
    • wenn durch einen Tierarzt eingeschläfert: die Euthanasiebescheinigung


    Umzug des Besitzers und des Hundes in eine andere Stadt

    • Ausweis des Halters
    • Mitteilung des Umzugsdatums (die Abmeldebescheinigung nach Melderecht ist nicht erforderlich)


    Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen

    • schriftliche Vollmacht des Hundehalters
    • Ausweis des Hundehalters
    • Ausweis des Bevollmächtigten

    Die bisherige Hundesteuermarke sollte zurückgegeben werden.

    Bei schriftlicher Abmeldung sind die genannten Unterlagen möglichst in Kopie beizufügen.

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen

    • Die Abmeldung ist persönlich, online, per Brief oder Fax möglich.
    • Die Abmeldung ist durch einen Dritten mit Vollmacht möglich.
    • Für die Abmeldung in der Bürgerberatung ist ein Termin erforderlich.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Metelen

    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nach dem der Hund verstorben, verzogen oder abgegeben wurde.

    Kosten

    Hinweise für Metelen

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Metelen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de