Hundesteuer Abmeldung
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:
- Tod des Tieres,
- Verlust des Tieres,
- Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
- Abgabe des Tieres ins Tierheim
- Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben.
Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Metelen
Es gibt unterschiedliche Unterlagen je nach Abmeldegrund
Abgabe an einen neuen Halter oder an ein Tierheim
- Ausweis des bisherigen Halters
- Name und Anschrift des neuen Halters oder des Tierheims
- wenn vorhanden: Abgabevertrag
Besitzerwechsel innerhalb von Metelen
- Es ist ausreichend, wenn entweder der alte oder der neue Halter kommt
- Vollmacht desjenigen erforderlich, der nicht persönlich dabei ist
- Ausweis des bisherigen Halters
- Ausweis des neuen Halters
- Name und Anschrift des neuen Halters
- wenn vorhanden: Abgabevertrag
Der Hund ist verstorben
- Ausweis des bisherigen Halters
- wenn durch einen Tierarzt eingeschläfert: die Euthanasiebescheinigung
Umzug des Besitzers und des Hundes in eine andere Stadt
- Ausweis des Halters
- Mitteilung des Umzugsdatums (die Abmeldebescheinigung nach Melderecht ist nicht erforderlich)
Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen
- schriftliche Vollmacht des Hundehalters
- Ausweis des Hundehalters
- Ausweis des Bevollmächtigten
Die bisherige Hundesteuermarke sollte zurückgegeben werden.
Bei schriftlicher Abmeldung sind die genannten Unterlagen möglichst in Kopie beizufügen.
Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Metelen
- Die Abmeldung ist persönlich, online, per Brief oder Fax möglich.
- Die Abmeldung ist durch einen Dritten mit Vollmacht möglich.
- Für die Abmeldung in der Bürgerberatung ist ein Termin erforderlich.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Fristen
Hinweise für Metelen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nach dem der Hund verstorben, verzogen oder abgegeben wurde.
Kosten
Hinweise für Metelen
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Metelen
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Hinweise für Metelen