Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
Beschreibung
Hinweise für Recklinghausen
Hinweise zum Landeshundegesetz NRW vom 18. Dezember 2002 erhalten Sie im Ordnungsamt.
Daneben erhalten Sie im Ordnungsamt auch die erforderlichen Formulare zur Erfassung meldepflichtiger Hunde, den Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten von Hunden oder auch den Antrag zur Befreiung von einer Maulkorb- und Leinenpflicht.
Weiterführende Informationen: Hundesteuer
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Recklinghausen
Voraussetzungen
Hinweise für Recklinghausen
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Hinweise für Recklinghausen
gem. Verwaltungsgebührenordnung NRW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022