Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Eine Abmeldung ist bei einem Halterwechsel, beim Wegzug des Halters aus dem Gemeindegebiet Engelskirchen oder durch den Tod des Hundes erforderlich.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Engelskirchen ist hierüber schriftlich zu unterrichten. Gleichzeitig ist die für den Hund übersandte Hundesteuermarke zurückzugeben.
Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgemeldet wurde. Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zu viel gezahlte Hundesteuer wird erstattet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Engelskirchen
- Hundesteuermarke
- Bescheinigung des Tierarztes (bei Einschläferung)
Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022