Hundehaltung
Beschreibung
Hinweise für Moers
Rund 6.000 Hunde sind zurzeit in Moers gemeldet.
Für viele Besitzerinnen und Besitzer sind die Tiere Spielgefährten, Beschützer oder Wegbegleiter. Doch die Interessen von Hundefreunden und anderen Bürgern sind oft unterschiedlich.
Um das Zusammenleben zu erleichtern, finden Interessierte auf der folgenden Seite viele Tipps sowie Rechte und Pflichten zur Hundehaltung.
Kontakt
Landeshundegesetz
ordnung@moers.de
Hundesteuer
Herr Hemmers, Telefon: 0 28 41 / 201-676
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Vorhandene Erlaubnis
Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022