Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung
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Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Flusshochwasser Bei lang anhaltenden Niederschlägen und manchmal auch bei Schneeschmelze steigen die Wasserstände in den großen Flüssen kontinuierlich an, was zu Ausuferungen führen kann. Solche Naturereignisse werden von den Hochwasserzentralen beobachtet. Die Experten können recht gut vorhersehen, wann in den Flussregionen die höchsten Pegelstände erreicht werden.Damit haben die Betroffenen in den Hochwasserbereichen Zeit sich auf die Gefahr vorzubereiten. Sturzflut Bei schönem Wetter finden wir Flüsschen und Bäche idyllisch. Bei heftigem Regen können jedoch auch Rinnsale zu reißenden Flüssen werden und über die Ufer treten. Das tückische ist, dass sich diese Ereignisse selten lange vorher ankündigen. Nach Einsetzen des Regens dauert es oft nur wenige Stunden bis das Hochwasser da ist. Die Gefahr kommt oft über Nacht. Achten Sie als unmittelbarer Anwohner eines Baches darauf, dass sie den Abfluss im Bach nicht stören, indem Sie z.B. Grünschnitt im Uferbereich lagern oder Stege, Treppen und Ähnliches einbauen! Grundhochwasser Steigende Wasserstände in Flüssen und Bächen lassen auch das Grundwasser steigen. Dieses kann dann über das Erdreich in sonst trockene Keller eindringen. Schlimmstenfalls, kann durch die Auftriebskräfte die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet werden. Sturzregen Lokal können sogenannte Sturzregen gefährlich werden. Von Sturzregen spricht man, wenn in wenigen Minuten, z.B. bei einem Gewitter sintflutartig Regen fällt. Die Wasser- und Schlammmassen können nicht auf den üblichen Wegen abfließen. Die Regenmassen füllen die Kanäle und lassen sie überlaufen. In den Herbstmonaten können die Regeneinläufe oft durch Laub verstopft sein, so dass der Wasserabfluss auf der Straße erfolgt und über Hauszufahrten auf die Grundstücke gelangt und schlimmstenfalls in Gebäude eindringt. ÜberschwemmungsgebieteÜberschwemmungsgebiete sind gesetzlich geschützt.Die Festsetzungen und Karten können bei der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde sowie in ELWAS-WEB eingesehen werden.
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Maßnahmen, die in gesetzlich festgestellten Überschwemmungsgebieten durchgeführt werden sollen, sind wasserrechtlich genehmigungspflichtig (§ 78 ff Wasserhaushaltsgesetz/§ 84 Landeswassergesetz). Entsprechende Anträge sind bei der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.Der Antragsumfang sollte vor Antragstellung mit der Unteren Wasserbehörde abgesprochen werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Mitarbeiter der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung: Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth, Lindlar,Marienheide, Bergneustadt, Engelskirchen Herr Küster Reichshof, Wiehl, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach, Gummersbach Frau Kallwitz Die Festsetzungen und Karten können bei der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde sowie in ELWAS-WEB eingesehen werden (siehe rechts).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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