Gaststättengewerbe AnzeigeOnline erledigen

    Gaststättengewerbe Anzeige

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schmallenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schmallenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)- Polizeiliches Führungszeugnis- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Gaststättengesetz (GastG)

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de