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    Gaststättengewerbe Anzeige

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Wer eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen möchte und in dieser alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen möchte oder bei Einzelveranstaltungen einen öffentlichen Ausschank alkoholischer Getränke durchführen möchte, muss einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 2 GastG (Gaststättenerlaubnis) bzw. 12 GastG (Gestattung) stellen. Sollte die Tätigkeit durch einen Stellvertreter ausgeübt werden, benötigt dieser eine Stellvertretungserlaubnis.

    Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis kann online über das Wirtschaftsserviceportal beantragt werden. Ein schriftlicher Antrag in Papierform bei der Stadt Wassenberg ist nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9bcdb7194a136c4df0b2cbdcbf09a71e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wassenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 49000

    Fax: 02432 49000

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wassenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Hinweise für Wassenberg

    Die Gebühr für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Gem. Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW i. V. m. der Dienstanweisung zur Ausgestaltung der Rahmensätze wird die Gebühr auf 300,-- € festgesetzt. Sollte im Einzelfall ein höherer Verwaltungsaufwand erforderlich sein oder handelt es sich um Fälle von besonders bedeutendem Umfang sind die Gebühren gesondert zu berechnen.

    Beim Antrag auf Erweiterung der Schankerlaubnis erfolgt die Gebührenfestsetzung im Einzelfall.

    Die Gebühr für eine befristete Schankerlaubnis, eine sogenannte Gestattung, beträgt 30,-- €.
    Die Gebühr für die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis beträgt 100,-- €.

    Die Gebühren richten sich nach der zurzeit gültigen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. der Dienstanweisung zur Ausgestaltung der Rahmensätze.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de