Kindergeld Informationserteilung

    Kindergeld beantragen

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Familien mit Kindern werden mit Kindergeld unterstützt. Der Anspruch auf Kindergeld besteht zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus weiter. Informationen über die wichtigsten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Familienkasse. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9f1d2a77a14be330d971a8f048366b84

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Familienkasse NRW-Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansastraße 33

    32049 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 4555530

    E-Mail: familienkasse-nordrhein-westfalen-ost@arbeitsagentur.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen für den Antrag:

    • das Antragsformular,

    • die Geburtsurkunde oder schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes,

    • die Bescheinigung über Schulbesuch/Studium/Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es älter als 18 Jahre ist,

    • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,

    die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Einkommensteuergesetz (EStG) §§ 31, 62 ff

    Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Fristen

    Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe  am 12.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de