Kindergeld beantragen
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, erhält Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Wer in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hat, aber versicherungspflichtig im Sinne der deutschen Arbeitslosenversicherung ist (z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland) oder das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, kann für seine in Deutschland lebenden Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder von Geburt an. Der Anspruch entsteht automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in Bergisch Gladbach, Anträge auf Kindergeld sind jedoch auch erhältlich im Servicebüro im Rathaus.
Noch einfacher ist der Antrag online auf der Website der Familienkasse zu stellen.
Gehen Sie hierfür einfach auf den unten stehenden Link.
Zum Ausfüllen des Antrags brauchen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese finden Sie zum Beispiel im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen für den Antrag:
-
das Antragsformular,
-
die Geburtsurkunde oder schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes,
-
die Bescheinigung über Schulbesuch/Studium/Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es älter als 18 Jahre ist,
-
die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,
die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Sollten Sie die Steuer-ID verloren haben, hilft Ihnen der folgende Link weiter: Steuer-ID im Serviceportal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe am 12.01.2017
Stichwörter
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