Kindergeld Informationserteilung

    Kindergeld Informationserteilung

    Hinweise für Grefrath

    Beschreibung

    Hinweise für Grefrath

    Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

    • in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
    • im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind

    Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

    Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

    • als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.
    • als Staatsbürger eines anderen Staates eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).
    • rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind.

    Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. 
    Die Kindergeldangelegenheiten aus dem Bereich der Gemeinde Niederkrüchten werden bei der Bundesargentur für Arbeit (Familienkasse), Philadelphiastraße 2 in 47798 Krefeld, bearbeitet.

    Antragsvordrucke sind auch im Bürgerservice erhältlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7ec3d530b599663e762ab1641837ed3b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 980-206

    Fax: +49 (0)2016 980-200

    E-Mail: buergerservice@niederkruechten.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen für den Antrag:

    • das Antragsformular,

    • die Geburtsurkunde oder schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes,

    • die Bescheinigung über Schulbesuch/Studium/Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es älter als 18 Jahre ist,

    • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,

    die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grefrath

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe  am 12.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de