Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung Anerkennung

    Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

    Wenn Sie Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Der Antrag auf Neuerteilung ist persönlich zu stellen.

    Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster-Hilfe gelten unbefristet. Bei Antragstellung kann auf die Vorlage der Ersten-Hilfe-Bescheinigung verzichtet werden, wenn diese bereits vorgelegt wurde (nicht Lebensrettende Sofortmaßnahmen).

    Im Rahmen des Antragsverfahrens auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird im Einzelfall geprüft, ob auf die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung über eine Fahrschule verzichtet werden kann. Hierbei spielt der Zeitraum, seit dem der Antragsteller keine Fahrzeuge mehr führen darf, eine entscheidende Rolle.

    Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter:

    Buchstaben A-F: Tel.: +49 241-5198-6575
    Buchstaben G   : Tel.: +49 241-5198-6570
    Buchstaben H-L: Tel.: +49 241-5198-6573
    Buchstaben M-Q: Tel.: +49 241-5198-6571
    Buchstaben R-Z: Tel.: +49 241-5198-6572

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_84e8397e7d57266c6c38b7ea3b508d3c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Neuerteilung Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
    • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 entspricht (biometrisches Foto),
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (TÜV, Optiker, Augenarzt) für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T,
    • Nachweis über Schulung in Erster-Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten),
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE  und D1E,
    • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
    • Bescheinigung über die Schulung in Erster-Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
    • polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O "zur Vorlage bei einer Behörde" (zu beantragen beim zuständigen Meldeamt).

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung wird erteilt, wenn

    1. die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Trägers gewährleistet ist,
    2. die personelle und sachlich-räumliche Ausstattung sichergestellt ist,
    3. Kursleiter
       a) den Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie,
       b) eine verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder bei einer Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der
       Kraftfahreignung befasst,
       c) Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern und
       d) eine Ausbildung als Leiter von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nachweisen.
    4. Kursleiter die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Kursleiterqualifikation erfüllen,
    5. der Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nicht zugleich Träger von Maßnahmen der Fahrausbildung oder Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung ist,
    6. die wissenschaftliche Grundlage und die Geeignetheit der Kurse von einer geeigneten unabhängigen Stelle bestätigt worden ist,
    7. der Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung die Erfüllung der Anforderungen durch ein Gutachten der Bundesanstalt nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 70 in Verbindung mit Anlage 15 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    zwischen 106,40 € und 265,40 (je nach Aufwand)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anerkennung wird auf längstens zehn Jahre befristet, auf Antrag für jeweils höchstens zehn Jahre verlängert. Die Wirksamkeit der Kurse muss spätestens nach 6 Jahren in einem nach dem Stand der Wissenschaft durchgeführten Bewertungsverfahren (Evaluation) nachgewiesen werden. Die Kurse sind nach ihrer ersten Evaluation regelmäßig, spätestens alle 10 Jahre, erneut zu evaluieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de