Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung AnerkennungOnline erledigen

    Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

    Wenn Sie Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese richten sich nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Hierbei ist es von großer Bedeutung, ob die Verkehrsauffälligkeiten bereits in der Probezeit begangen wurden.

    Danach ist gegen die/den Inhaber/in einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt einzutragen war, die Teilnahme an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF), anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen wurde. Außerdem wird in diesem Fall die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

    Wenn nach Teilnahme an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF) innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen wurde(n), ist die/der Betroffene schriftlich zu verwarnen und ihr/ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

    Wenn nach Ablauf dieser Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen wurde(n), muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine neue Fahrerlaubnis darf dann frühestens 3 Monate nach Wirksamwerden der Entziehung erteilt werden.

    Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF)

    Die Seminarteilnehmer sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen (mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern in 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen) und an einer Fahrprobe (zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit einer reinen Fahrzeit von mindestens 30 Minuten je Teilnehmer) veranlasst werden, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen.

    Darüber hinaus soll eine risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr erreicht werden, damit sich die Betroffenen zukünftig sicher und rücksichtsvoll im Straßenverkehr verhalten.

    Handelt es sich bei den Verkehrsauffälligkeiten um Zuwiderhandlungen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel muss die/der Fahranfänger/in an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen.

    Die Aufbauseminare für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF) dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.

    Besondere Aufbauseminare für Fahranfänger dürfen nur von Kursleitern durchgeführt werden, denen eine amtliche Anerkennung erteilt wurde. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

    Das Entgelt für die Teilnahme an Aufbauseminaren in Fahrschulen und an besonderen Aufbauseminaren bestimmen die Veranstalter in eigener Verantwortung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_56e2dd1a67a976826c056614bc6e51a2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen beizufügen:

    1. Nachweise über die Rechtsform des Trägers, Bezeichnung der juristischen Person,
    2. Informationen über die Organisation und die Leitung des Trägers, seine Tätigkeiten und seine Beziehungen zu einer übergeordneten Organisation,
    3. Anschriften aller Stellen, in denen Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung durchgeführt werden sollen, im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Anerkennungsbehörde,
    4. soweit bereits eine andere Anerkennung erteilt wurde, eine Aufstellung über bereits vorliegende Anerkennungsbescheide unter Angabe der Anerkennungsbehörde, Aktenzeichen und Datum der Anerkennung

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung wird erteilt, wenn

    1. die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Trägers gewährleistet ist,
    2. die personelle und sachlich-räumliche Ausstattung sichergestellt ist,
    3. Kursleiter
       a) den Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie,
       b) eine verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder bei einer Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der
       Kraftfahreignung befasst,
       c) Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern und
       d) eine Ausbildung als Leiter von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nachweisen.
    4. Kursleiter die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Kursleiterqualifikation erfüllen,
    5. der Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nicht zugleich Träger von Maßnahmen der Fahrausbildung oder Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung ist,
    6. die wissenschaftliche Grundlage und die Geeignetheit der Kurse von einer geeigneten unabhängigen Stelle bestätigt worden ist,
    7. der Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung die Erfüllung der Anforderungen durch ein Gutachten der Bundesanstalt nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 70 in Verbindung mit Anlage 15 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Anordnung Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF): 25,60 € Verwarnung: 17,90 € Entziehung der Fahrerlaubnis: 95,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Bitte vereinbaren Sie zur Verkürzung Ihrer Wartezeit telefonisch einen Termin.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de