Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
Wenn Sie Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Dienstführerschein oder Bescheinigung über den Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- ggfls. bisheriger (allgemeiner) Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrietaugliches Passfoto)
- Für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) zusätzlich erforderlich ein Führungszeugnis - Belegart O. (Kann beim Bürgeramt oder auch im Rahmen der Antragstellung bei der persönlichen Vorsprache beantragt werden).
Falls die Fahrerlaubnis bei der entsprechenden Anwendung der Regelung über die Geltungsdauer von befristeten Fahrerlaubnissen abläuft oder abgelaufen ist zusätzlich:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein).
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Nur für die Klassen D, DE, D1 und D1E bei Erteilung über das 50. Lebensjahr hinaus:
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Formulare
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Voraussetzungen
Die Anerkennung wird erteilt, wenn
- die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Trägers gewährleistet ist,
- die personelle und sachlich-räumliche Ausstattung sichergestellt ist,
- Kursleiter
a) den Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie,
b) eine verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder bei einer Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der
Kraftfahreignung befasst,
c) Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern und
d) eine Ausbildung als Leiter von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nachweisen. - Kursleiter die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Kursleiterqualifikation erfüllen,
- der Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nicht zugleich Träger von Maßnahmen der Fahrausbildung oder Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung ist,
- die wissenschaftliche Grundlage und die Geeignetheit der Kurse von einer geeigneten unabhängigen Stelle bestätigt worden ist,
- der Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung die Erfüllung der Anforderungen durch ein Gutachten der Bundesanstalt nachweist.
Rechtsgrundlage(n)
§ 70 in Verbindung mit Anlage 15 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
ca. 4 - 6 Wochen
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Vorteil für den Antragsteller bemisst, in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) niedergelegt ist und von der Anerkennungsbehörde festgesetzt wird. In der Anlage zur GebOSt ist nach der lfd.-Nr. 214.4 ein Gebührenrahmen von 128,00 Euro bis 2.556,00 Euro vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Eine von der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutz oder der Bundespolizei erteilte Dienstfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Private Fahrzeuge dürfen mit einer dienstlichen Fahrerlaubnis nicht geführt werden. Zum Führen von privaten Fahrzeugen ist eine allgemeine Fahrerlaubnis erforderlich, die aufgrund der Dienstfahrerlaubnis erteilt werden kann.
Wurde die o.g. Fristen zur Umschreibung versäumt, muss über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.11.2020
Stichwörter
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