Umweltplakette, Feinstaubplakette
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
In ausgewiesene Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren.
Eine Feinstaubplakette kann gegen Vorlage des Fahrzeugscheins bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh gekauft werden. Feinstaubplaketten können auch für Fahrzeuge, die außerhalb des Kreises Gütersloh oder im Ausland zugelassen sind, gekauft werden.
Wenn eine entsprechende Feinstaubplakette für ein Fahrzeug nicht möglich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der für die Umweltzone zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Die Plakettenfarbe (Rot, Gelb, Grün) richtet sich nach den technischen Daten des Fahrzeuges, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind.
Folgende Fahrzeuge benötigen keine Feinstaubplakette:
- Mobile Maschinen und Geräte (z.B. land- und forstwirtschaftliche Kfz)
- Arbeitsmaschinen
- Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
- Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) , Schwerbehindertenausweis ist bei der Fahrt mitzuführen
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
- Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
- Fahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit- sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
- Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes
- Handwerker-Fahrzeuge mit entsprechenden Parkausweisen
- Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Fahrzeugschein
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.
Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.
Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh