Umweltplakette, Feinstaubplakette
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
In verschiedenen Städten in der Bundesrepublik gibt es mittlerweile Umweltzonen. In diese festgelegten Zonen dürfen nur noch Fahrzeuge hineinfahren, die eine entsprechende Feinstaubplakette besitzen. Die Feinstaubplakette richtet sich nach dem Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs und kann beim Bürgerservice nach Vorlage der Zulassungsbescheinigung I erworben werden.
Schadstoffklassen
Schadstoffklasse 1: keine Plakette
Schadstoffklasse 2: rote Plakette
Schadstoffklasse 3: gelbe Plakette
Schadstoffklasse 4: grüne Plakette
Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 erhalten keine Plakette, da der Schadstoffausstoß zu hoch ist. Dies sind beispielsweise Dieselfahrzeuge Euro I und schlechter sowie Benzinfahrzeuge ohne oder nur mit ungeregeltem Katalysator. Die Zuordnung Ihres Fahrzeugs zu den Schadstoffklassen 2 bis 4 richtet sich nach dem Emissionsschlüssel, der aus der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs hervorgeht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.
Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.
Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es werden Gebühren in Höhe von 5 Euro fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017
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