Umweltplakette, Feinstaubplakette
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Besonders belastete Gebiete, insbesondere Großstädte, sind verpflichtet, ab 1. Januar 2008 auf der Grundlage von Luftreinhalteplänen der Bundesländer zum Schutz der Umwelt so genannte "Umweltzonen" einzurichten. Wer ab dem 1. Januar 2008 mit einem Kraftfahrzeug in den als "Umweltzone" ausgewiesenen Bereich einer Stadt fahren will, muss sein Fahrzeug mit einer "Feinstaubplakette" gekennzeichnet haben. Die Plaketten sind kreisförmig mit einem Durchmesser von 8 cm und erhalten je nach Schadstoffgruppe unterschiedliche Farben (rot, gelb, grün). Sie enthalten in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe (2, 3, 4) sowie ein Schriftfeld, in dem das Kfz-Kennzeichen eingetragen wird. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer. Die maßgebende Immissionsschlüsselnummer richtet sich nach den Fahrzeugdokumenten. Die zweistellige Nummer befindet sich bei:
vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugdokumenten (Fahrzeugschein) im Feld 1 - Fahrzeug- und Aufbauart an der 5. und 6. Stelle
nach dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsbescheinigungen Teil I im Feld 14.1 an der 3. und 4. Stelle.
Auch für Gasfahrzeuge gilt die Plakettenpflicht. Ausgenommen von der Plakettenpflicht sind bestimmte Fahrzeuge wie mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, zum Beispiel Mofas, Motorroller und Motorräder. Die Feinstaubplaketten sind gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erhältlich. Prüfen Sie hier kostenlos Ihre Einstufung der Schadstoffgruppe. Die Plaketten müssen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.
Plaketten sind an der Information im Eingangsbereich des Rathauses erhältlich!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.
Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.
Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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5€
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017
Stichwörter
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