Umweltplakette, Feinstaubplakette
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Seit dem 1.3.2007 können sog. Umweltzonen eingerichtet werden, in denen Verkehrsbeschränkungen vorliegen. Abhängig von der Emmissionsklasse können Fahrzeuge von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden und erhalten gegen Gebühr eine sog. Feinstaubplakette.
Das beigefügte Merkblatt "Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten)" enthält u. a. folgende Informationen bereit:
- Welche Fahrzeuge können gekennzeichnet werden?
- Welche Fahrzeuge erhalten keine Feinstaubplakette?
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Nach Inkrafttreten der Feinstaubverordnung bietet Ihnen der Kreis Euskirchen den Service, eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug online zu bestellen.
Bestellungen werden aus dem gesamten Bundesgebiet entgegen genommen.
Die Kosten hierfür betragen 7,14 € (inkl. MwSt.) inkl. Versand der Plakette. Sie erhalten die Feinstaubplakette und eine Rechnung unverzüglich nach Zahlungseingang.
Die Zahlung ist direkt im Anschluß an den Antrag elektronisch möglich oder alternativ per Überweisung an die Kreiskasse Euskirchen auf das Konto:
- Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE65 3825 0110 0001 5672 39
Wichtiger Hinweis: Damit Ihre Zahlung dem entsprechenden Vorgang zugeordnet werden kann, geben Sie bitte das amtliche Kennzeichen auf dem Überweisungsträger an.
Bitte füllen Sie das Bestellformular gewissenhaft aus und überprüfen es vor dem Abschicken, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017
Stichwörter
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