Feinstaubplakette

    Umweltplakette, Feinstaubplakette

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Seit dem 1.3.2007 können sog. Umweltzonen eingerichtet werden, in denen Verkehrsbeschränkungen vorliegen. Abhängig von der Emmissionsklasse können Fahrzeuge von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden und erhalten gegen Gebühr eine sog. Feinstaubplakette.

    Das beigefügte Merkblatt "Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten)" enthält u. a. folgende Informationen  bereit:

    • Welche Fahrzeuge können gekennzeichnet werden?
    • Welche Fahrzeuge erhalten keine Feinstaubplakette?

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f18cbeb516f16d6be92cadf4da2d777a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Nach Inkrafttreten der Feinstaubverordnung bietet Ihnen der Kreis Euskirchen den Service, eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug online zu bestellen.

    Bestellungen werden aus dem gesamten Bundesgebiet entgegen genommen.

    Die Kosten hierfür betragen 7,14 € (inkl. MwSt.) inkl. Versand der Plakette. Sie erhalten die Feinstaubplakette und eine Rechnung unverzüglich nach Zahlungseingang.
    Die Zahlung ist direkt im Anschluß an den Antrag elektronisch möglich.

    Bitte füllen Sie das Bestellformular gewissenhaft aus und überprüfen es vor dem Abschicken, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de