Feinstaubplakette

    Umweltplakette, Feinstaubplakette

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Seit dem 1.3.2007 können sog. Umweltzonen eingerichtet werden, in denen Verkehrsbeschränkungen vorliegen. Abhängig von der Emmissionsklasse können Fahrzeuge von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden und erhalten gegen Gebühr eine sog. Feinstaubplakette.

    Das beigefügte Merkblatt "Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten)" enthält u. a. folgende Informationen  bereit:

    • Welche Fahrzeuge können gekennzeichnet werden?
    • Welche Fahrzeuge erhalten keine Feinstaubplakette?

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f18cbeb516f16d6be92cadf4da2d777a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.

    Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.

    Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de