Umweltplakette, Feinstaubplakette
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Seit dem 1.3.2007 können sog. Umweltzonen eingerichtet werden, in denen Verkehrsbeschränkungen vorliegen. Abhängig von der Emmissionsklasse können Fahrzeuge von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden und erhalten gegen Gebühr eine sog. Feinstaubplakette.
Das beigefügte Merkblatt "Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten)" enthält u. a. folgende Informationen bereit:
- Welche Fahrzeuge können gekennzeichnet werden?
- Welche Fahrzeuge erhalten keine Feinstaubplakette?
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.
Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.
Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017
Stichwörter
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