Umweltplakette, Feinstaubplakette
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Für zugelassene Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung zur Schadstoffgruppe anhand der nationalen bzw. europäischen Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dies nicht möglich, richtet sich die Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeuge in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges (§ 6 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.
Bitte beachten Sie die Zahlungshinweise.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte das zur Verfügung gestellte Formular.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Fahrzeugpapiere als Upload
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Städteregion Aachen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Städteregion Aachen
Verfahrensablauf
Hinweise für Städteregion Aachen
Online-Bestellung von Plaketten für ausländische Fahrzeuge
Dazu muss ein Scan der Fahrzeugpapiere beigefügt werden, aus dem das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum, der Fahrzeugtyp (PKW/LKW) und die Antriebsart (Diesel/Benzin/Elektro) ersichtlich sind.
Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls nachzuweisen.
Fristen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 10 Werktage dauern.
Kosten
Hinweise für Städteregion Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen