Umweltplakette, Feinstaubplakette
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine ausreichende Umweltplakette.
In Abhängigkeit vom Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgegeben.
Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.
Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge werden dazu in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt (Anhang 2 der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [BImSchV]).
Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:
- alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1,
- Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4,
- Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.
Nutzfahrzeuge und Busse
Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro I und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:
Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:
- Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro IV und besser
- Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro I, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.
Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.
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erforderliche Unterlagen
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Verlust von Kennzeichen
Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens/der amtlichen Kennzeichen ist es erforderlich, dass der eingetragenen Fahrzeughalter persönlich* beim Straßenverkehrsamt vorspricht.
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ verloren wurde
*zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt (eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, da die Versicherung an Eides statt keine vertretbare Handlung ist)
Diebstahl von Kennzeichen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen/verloren wurde
- Diebstahlsanzeige der Polizei
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.
Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.
Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017
Stichwörter
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