FeinstaubplaketteOnline erledigen

    Umweltplakette, Feinstaubplakette

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Beschreibung

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine ausreichende Umweltplakette.

    In Abhängigkeit vom Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgegeben.

    Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.

    Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.

    Kraftfahrzeuge

    Kraftfahrzeuge werden dazu in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt (Anhang 2 der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [BImSchV]).

    Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1,
    • Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4,
    • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

    Nutzfahrzeuge und Busse

    Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro I und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:

    Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro IV und besser
    • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2)  erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro I, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_00bbc041f10ac5ce177287646fd32072

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 91

    41460 Neuss

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.

    Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.

    Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Name Typ Kosten Ausstellung der Feinstaubplakette Gebuehr 5,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de