Feinstaubplaketten
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
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In Wuppertal sind zum 15. Februar 2009 Umweltzonen eingerichtet worden.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und auch mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen. Mit welcher Plakette das Fahrzeug gekennzeichnet werden kann, erfährt man durch die Emissionsschlüsselnummer in seinen Fahrzeugdokumenten. In den Fahrzeugscheinen steht sie im Feld 1 (Fahrzeug- und Aufbauart) an der 5. und 6. Stelle, in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1 an der 3. und 4. Stelle.
Ausgenommen von den Regelungen zu den Feinstaubplaketten sind:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen (Zugmaschine - Geräteträger)
- Land- und forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge
- zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
- Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
- Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
- Kraftfahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit- sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
- Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen
- zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden (unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hohheitlicher Aufgaben der Bundeswehr)
- Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden
Feinstaubplaketten erhält man auch bei den technischen Überwachungsorganisationen, anerkannten AU-Werkstätten und Autohäusern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Fahrzeugschein (Fotokopie reicht aus)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Luftreinhalteplan
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kennzeichnungsverordnung
Verfahrensablauf
Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.
Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.
Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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5,90 EUR
+0,85 EUR bei Zusendung der Feinstaubplakette
Hinweise (Besonderheiten)
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- Beim Straßenverkehrsamt erhalten Sie die Feinstaubplakette, ohne eine terminliche Vereinbarung, an der Information
- Feinstaubplaketten sind zu unterschiedlichen Preisen auch bei den technischen Überwachungsvereinen, autorisierten Autowerkstätten und Autohäusern erhältlich und solange gültig, wie das Fahrzeug das eingetragene Kennzeichen hat.
- Schwerbehinderte, die im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" eingetragen haben und deren Fahrzeug keine Plakette erhält, sollten als Nachweis eine Kopie des Schwerbehindertenausweises gut sichtbar ins Auto legen oder sich den Schwerbehindertenparkausweis besorgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017
Stichwörter
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