Feinstaubplakette

    Umweltplakette, Feinstaubplakette

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    In der 35.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) ist die Zuordnung von Fahrzeugen zu den Schadstoffgruppen geregelt. Diese ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein, alternativ der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder dem Fahrzeugbrief.

    Um die Belastung der Luft durch Abgase dauerhaft zu senken, wurden in ganz Deutschland Umweltzonen eingerichtet. In der Stadt Mönchengladbach wurde diese Umweltzone zum 01.01.2013 eingerichtet. Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette sind zur Einfahrt berechtigt. Eine Plakette bekommen Sie bei der Zulassungsstelle, bei den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ), aber auch in autorisierten Autowerkstätten. 

    Die entsprechende Plakette muss am Fahrzeug deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsangelegenheiten

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    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

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    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein, alternativ der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder dem Fahrzeugbrief.

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.

    Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.

    Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.

    Fristen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mönchengladbach

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Ausgabe der Plakette ist im Regelfall kostenpflichtig. Bei der Zulassungsstelle der Stadt Mönchengladbach werden 5,00 EUR Gebühr erhoben.

    Wir bitten aus Gründen des Infektionsschutzes dringend um bargeldlose Zahlung der anfallenden Gebühren z.B. durch EC-Kartenzahlung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Grüne Plaketten bekommen alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator (Ausnahme: einige wenige ältere Fahrzeuge) sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4) und Fahrzeuge mit Antrieb ohnen Verbrennungsmotor (zum Beispiel Elektromotor oder Brennstoffzellenfahrzeuge).    

    Gelbe Plaketten erhalten Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 3). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Mönchengladbach!

    Rote Plaketten sind vorgesehen für Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Mönchengladbach!    

    Keine Plaketten erhalten wegen ihrer hohen Stickstoffoxid- und Partikelemissionen Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator und Euro 1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de