Umweltplakette, Feinstaubplakette
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
In der 35.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) ist die Zuordnung von Fahrzeugen zu den Schadstoffgruppen geregelt. Diese ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein, alternativ der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder dem Fahrzeugbrief.
Um die Belastung der Luft durch Abgase dauerhaft zu senken, wurden in ganz Deutschland Umweltzonen eingerichtet. In der Stadt Mönchengladbach wurde diese Umweltzone zum 01.01.2013 eingerichtet. Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette sind zur Einfahrt berechtigt. Eine Plakette bekommen Sie bei der Zulassungsstelle, bei den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ), aber auch in autorisierten Autowerkstätten.
Die entsprechende Plakette muss am Fahrzeug deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein, alternativ der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder dem Fahrzeugbrief.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.
Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.
Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Ausgabe der Plakette ist im Regelfall kostenpflichtig. Bei der Zulassungsstelle der Stadt Mönchengladbach werden 5,00 EUR Gebühr erhoben.
Wir bitten aus Gründen des Infektionsschutzes dringend um bargeldlose Zahlung der anfallenden Gebühren z.B. durch EC-Kartenzahlung.
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.
Weitere Informationen
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Grüne Plaketten bekommen alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator (Ausnahme: einige wenige ältere Fahrzeuge) sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4) und Fahrzeuge mit Antrieb ohnen Verbrennungsmotor (zum Beispiel Elektromotor oder Brennstoffzellenfahrzeuge).
Gelbe Plaketten erhalten Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 3). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Mönchengladbach!
Rote Plaketten sind vorgesehen für Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Mönchengladbach!
Keine Plaketten erhalten wegen ihrer hohen Stickstoffoxid- und Partikelemissionen Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator und Euro 1
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017
Stichwörter
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