Feinstaubplakette

    Umweltplakette, Feinstaubplakette

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe erfolgt für zugelassene Fahrzeuge anhand der nationalen bzw. europäischen Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dieses bei ausländischen Fahrzeugen nicht möglich, richtet sich die Vergabe von Plaketten in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges (§ 6 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).

    Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, können unter Umständen in eine höhere Schadstoffgruppe eingeordnet werden.

    Im Rahmen der Antragstellung werden Sie aufgefordert, einen Scan der Fahrzeugpapiere (Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I) hochzuladen. Aus diesem muss das Kennzeichen, das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp (PKW/LKW/Diesel/Benzin) ersichtlich sein. Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter und die damit erreichten Emissionswerte sind gegebenenfalls zusätzlich nachzuweisen. 

    Sie können Ihre Feinstaubplakette, auch für nicht in Düsseldorf und im Ausland zugelassene Fahrzeuge, direkt hier online bestellen:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3ebbf05fb96328242102781ebd3adbc8

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Höherweg 101

    40233 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29187

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3

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    Höherweg 101

    40233 Düsseldorf

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    Fax: 0211 89-29187

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.

    Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.

    Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar sein und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne ausreiche Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMUB, IG I 3 am 27.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de