Eheschließung Vollzug mit ausländischem PartnerOnline erledigen

    Eheschließung in Deutschland mit einer Ausländerin oder einem Ausländer

    Sie möchten mit Ihrer ausländischen Partnerin oder Ihrem ausländischen Partner in Deutschland heiraten. Was Sie zuvor beachten sollten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Heiraten in Spenge
    • Besprechungs-/Trauzimmer im Rathaus
    • Torhaus der Werburg (Gebühr 80,00 €)

    Trauungen im Torhaus der Werburg
    -historisch und romantisch-

    Das Torhaus der Werburg liegt am Rande des Ortskernes in einer Talmulde des Mühlenbaches. Der See ist der Rest des Burggrabens, der das gesamte Werburg Ensemble früher umgab. Seit dem Frühjahr 1992 werden im ehemaligen Kaminzimmer im Torhaus Trauungen vorgenommen. 

    Unser Trauzimmer im Torhaus ist über eine Treppe zu erreichen und bietet 21 Sitzplätze für Gäste.

    Könnte es ein schöneres Ambiente geben? Der gepflegte Bauerngarten lädt nach der Trauung zum Verweilen ein. Oftmals stehen die Hochzeitsgäste auch unter der alten Linde am See und stoßen auf das Wohl des Brautpaares an.

    Allgemeine Hinweise für die Anmeldung
    • Wenn Sie eine Trauung in Spenge anmelden möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Gespräch mit unseren Standesbeamten*innen. Am besten ist es, wenn Sie mit Ihrem Parnter bzw. Ihrer Partnerin zusammen an dem Termin teilnehmen.
    • Sie sollten die Ehe frühzeitig, jedoch frühstens 6 Monate vor Eheschließung anmelden. Die Anmeldung kann bei zu großen Zeiträumen ihre Gültigkeit verlieren.
    • Sie müssen die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn der Wunsch besteht, außerhalb des Wohnsitzes zu heiraten, wird die Anmeldung zum jeweiligen Standesamt weitergereicht.
    • Der Eheschließungstermin wird in dem Termin zur Anmeldung festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie zusätzlich unter Downloads im Dokument

    "Merkblatt zur Eheschließung". 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e37a1c8dc74943b4fb18f7a09d3d5a7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    In der Regel reichen folgende Unterlagen
    (Sie müssen volljährig und Deutsche*r im Sinnde des Grundgesetztes ohne Auslandsbezug sein)

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
      • erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
    • Eine Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung.
      • erhältlich beim Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes
    • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
      • erhältlich beim Geburtsstandesamt (beide Elternteile müssen eingetragen sein)
      • wenn nicht beide Elternteile eingetragen sind, bringen Sie bitte eine Vaterschaftsanerkennung mit 
      • bei gemeinsamer Sorge benötigen wir eine Sorgeerklärung
    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Bargeld oder EC-Karte für die Verwaltungsgebühr

    Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen

    • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, in Form einer beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe
      • erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
    • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben.
      • Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise
        Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

    In besondern Fällen und Fällen mit ausländischer Beteiligung sollten Sie einen persönlichen Termin im Standesamt vereinbaren.

    Genauere Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen finden Sie unter Downloads im Dokument "Merkblatt Unterlagen für die Eheschließung"

    Voraussetzungen

    • Eine Ehe kann in Deutschland erst ab einem Alter von 18 Jahren eingegangen werden (auch wenn dies bei Ausländerinnen und Ausländern nach dem Heimatrecht schon früher möglich ist)
    • wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind, können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein

    Nicht zulässig sind:

    • die Ehe zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern und ihre Kinder), Geschwistern und Halbgeschwistern
    •  wenn ein Partner oder eine Partnerin das Adoptivkind des oder der Anderen ist, müssen Sie vor der Eheschließung das Adoptivverhältnis auflösen lassen (bei Ausländerinnen und Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein)
    • eine Doppelehe
    • Eine zuvor eingegangene Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstiges gerichtliches Urteil aufgelöst sein; gleiches gilt für eine zuvor eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Die Scheidung einer im Ausland geschlossenen früheren Ehe muss zunächst in Deutschland anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird (Ausnahmen gelten für die meisten Staaten der EU)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung in Deutschland mit einem Ausländer oder Ausländerin verläuft folgendermaßen:

    • Sie melden sich mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner persönlich zur Eheschließung an
    • ist einer von Ihnen verhindert, kann die Eheschließung auch allein angemeldet werden; dazu müssen Sie von der abwesenden Person schriftlich bevollmächtigt werden (sogenannte Beitrittserklärung)
    • sind Sie beide aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie die Eheschließung schriftlich anmelden oder einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen; die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von Ihnen beiden unterschrieben sein
    • die Eheschließung müssen Sie bei dem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
    • stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann; diese Mitteilung ist 6 Monate gültig
    • Sie können die Ehe innerhalb dieses Zeitraums von 6 Monaten vor jedem Standesamt in Deutschland schließen
    • Sie können auch in einem anderen Standesamt heiraten als dort, wo Sie sich angemeldet haben; Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen werden mit dem Prüfungsergebnis an das Standesamt geschickt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll

    Fristen

    Gültigkeitsdauer der Mitteilung über die zulässige Eheschließung: 6 Monate

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Bei Anmeldung der Eheschließung
    • wenn deutsches Recht zu beachten ist, 40,00 Euro,
    • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66,00 Euro oder
    • wenn für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates (Österreich, Luxemburg oder Schweiz) ein Ehefähigkeitszeugnis beschafft werden muss, 40,00 Euro.

    Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen oder Urkunden anfallen. Eine detaillierte Gebührenübersicht hält Ihr Standesamt für Sie bereit. 

    Heriaten ausßerhalb der Öffnungszeiten
    • 66,00 Euro
    Heiraten in der Werburg
    • 80,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Besitzt bereits eine der die Eheschließung beabsichtigenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig vor der Eheschließung eingehend zu informieren. Das gilt auch wenn die betreffende Person zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Informationen über die von Ihnen in einem solchen Fall zu beachtenden Besonderheiten erhalten Sie bei den Standesämtern (in Form von Beratungsgesprächen, Merkblättern, per Telefon und über das Internet).

    Bei einigen Staaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen müssen Sie eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden im Herkunftsstaat durchführen lassen. Ausführliche Informationen über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden bietet das Auswärtige Amt.

    Wenn Sie nach der Mitteilung über die Zulässigkeit Ihrer Eheschließung - egal aus welchen Gründen - nicht innerhalb von 6 Monaten heiraten, aber weiterhin heiraten wollen, müssen Sie nochmals die Eheschließung anmelden. Das Standesamt muss dann eine erneute - wiederum gebührenpflichtige - Prüfung des Vorliegens der Ehevoraussetzungen durchführen. In aller Regel ist in einem solchen Fall auch erneut kostenpflichtig ein aktuelles Ehefähigkeitszeugnis des Herkunftsstaats des oder der ausländischen Verlobten beizubringen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Trauzeugen
    • Trauzeuigen sind freiweillig. Auf Wunsch können aber bis zu 2 Trauzeugen ausgewählt werden.
    Namensführung
    • Für Informationen zum Thema Namensführung schauen Sie bitte in das Dokument "Merkblatt zur Eheschließung" auf Seite 2
    Ehefähigkeitszeugnis
    • Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung eines deutschen Standesbeamten am (letzten) Wohnsitz der Verlobten. Es bescheinigt, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Brautleute, kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht. Für mehr Informationen schauen Sie bitte unter "Verwandte Dienstleistungen".
    Die Werburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de