Eheschließung Vollzug mit ausländischem PartnerOnline erledigen

    Eheschließung in Deutschland mit einer Ausländerin oder einem Ausländer

    Sie möchten mit Ihrer ausländischen Partnerin oder Ihrem ausländischen Partner in Deutschland heiraten. Was Sie zuvor beachten sollten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Reservierung von Eheschließungsterminen kann ab dem 01.09 für das komplette Folgejahr erfolgen. Nutzen Sie hierfür bequem unseren Onlinedienst Traukalender. Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben Termine online zu reservieren, steht Ihnen das Standesamt natürlich weiterhin persönlich zur Verfügung.

    Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in deren Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das Standesamt Langenfeld (Rhld.) nimmt damit Anmeldungen zur Eheschließung für Langenfelder Bürger und Bürgerinnen entgegen. Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Dabei ist Ihr Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.

    Die Durchführung der Eheschließung ist grundsätzlich bei jedem deutschen Standesamt möglich. Hierzu ist mit dem gewünschten Eheschließungsstandesamt ein Termin zur standesamtlichen Trauung zu vereinbaren. Die Anmeldung der Eheschließung bleibt hiervon unberührt.

    Wohnen beide Partner nicht in Langenfeld, können Sie dennoch bei uns heiraten. Vereinbaren Sie bei uns Ihren Eheschließungstermin gerne online. Bitte melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie in Langenfeld heiraten möchten. Danach wird das dortige Amt die Anmeldeunterlagen nach Langenfeld senden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f1a4324e6de3408605f61e2ea4bd7a3d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die erforderlichen Unterlagen für eine Anmeldung der Eheschließung sind einzelfallabhängig. Die nachfolgenden Unterlagen beziehen sich grundsätzlich auf Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland geboren wurden.
    Sofern Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Ausland geboren wurden, empfiehlt sich immer eine persönliche Beratung mit dem Standesamt. Für die Eheschließung muss das Heimatrecht jedes Ehegatten beachtet werden. Hier wird Ihnen im Einzellfall eine genaue Auflistung mit den benötigten Unterlagen zusammenstellt.

    Generell sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • eine aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres Geburtenbuchs oder Ausdruck des Geburtenregisters (keine Geburtsurkunde; erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Langenfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (§ 18 II Bundesmeldegesetz) Ihrer zuständigen Meldebehörde (nicht zu verwechseln mit einer Anmeldebestätigung)

    Wenn Sie schon ein Mal verheiratet waren, zusätzlich:

    • einen aktuellen Ausdruck des Eheregisters oder Eheurkunde, jeweils mit Vermerk der Eheauflösung
    • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Ehen Nachweise vorzulegen, z. B. Scheidungsurteile

    Wenn Sie schon eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft geführt haben, zusätzlich:

    • eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk der Auflösung der Lebenspartnerschaft
    • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Lebenspartnerschaften Nachweise vorzulegen, z. B. Aufhebungsurteile
    • eine Bescheinigung über eine Namensänderung nach § 3 Absatz 1 bis 3 des LPartG, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft eine Erklärung zur Namensführung abgegeben haben.

    Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

    • für jedes Kind eine aktuelle Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Abgabe von Sorgeerklärungen

    Wenn Sie in Langenfeld geboren sind, in Langenfeld geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die erforderlichen Urkunden nicht selbst beschaffen.

    Bei Urkunden in fremder Sprache sind von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Übersetzer finden Sie über das Justzizportal.

    Voraussetzungen

    • Eine Ehe kann in Deutschland erst ab einem Alter von 18 Jahren eingegangen werden (auch wenn dies bei Ausländerinnen und Ausländern nach dem Heimatrecht schon früher möglich ist)
    • wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind, können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein

    Nicht zulässig sind:

    • die Ehe zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern und ihre Kinder), Geschwistern und Halbgeschwistern
    •  wenn ein Partner oder eine Partnerin das Adoptivkind des oder der Anderen ist, müssen Sie vor der Eheschließung das Adoptivverhältnis auflösen lassen (bei Ausländerinnen und Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein)
    • eine Doppelehe
    • Eine zuvor eingegangene Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstiges gerichtliches Urteil aufgelöst sein; gleiches gilt für eine zuvor eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Die Scheidung einer im Ausland geschlossenen früheren Ehe muss zunächst in Deutschland anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird (Ausnahmen gelten für die meisten Staaten der EU)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung in Deutschland mit einem Ausländer oder Ausländerin verläuft folgendermaßen:

    • Sie melden sich mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner persönlich zur Eheschließung an
    • ist einer von Ihnen verhindert, kann die Eheschließung auch allein angemeldet werden; dazu müssen Sie von der abwesenden Person schriftlich bevollmächtigt werden (sogenannte Beitrittserklärung)
    • sind Sie beide aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie die Eheschließung schriftlich anmelden oder einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen; die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von Ihnen beiden unterschrieben sein
    • die Eheschließung müssen Sie bei dem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
    • stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann; diese Mitteilung ist 6 Monate gültig
    • Sie können die Ehe innerhalb dieses Zeitraums von 6 Monaten vor jedem Standesamt in Deutschland schließen
    • Sie können auch in einem anderen Standesamt heiraten als dort, wo Sie sich angemeldet haben; Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen werden mit dem Prüfungsergebnis an das Standesamt geschickt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll

    Fristen

    Gültigkeitsdauer der Mitteilung über die zulässige Eheschließung: 6 Monate

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung liegt bei 40,00 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist bei 66,00 €.

    Für die Eheurkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an.
    Bei Ausstellung mehrerer gleichartiger Urkunden kostet die zweite und jede weitere jeweils die Hälfte des o.g. Betrages.

    Auf Wunsch kann ein Familienstammbuch (Preise je nach Ausführung) erworben werden.

    Für Termine außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Besitzt bereits eine der die Eheschließung beabsichtigenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig vor der Eheschließung eingehend zu informieren. Das gilt auch wenn die betreffende Person zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Informationen über die von Ihnen in einem solchen Fall zu beachtenden Besonderheiten erhalten Sie bei den Standesämtern (in Form von Beratungsgesprächen, Merkblättern, per Telefon und über das Internet).

    Bei einigen Staaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen müssen Sie eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden im Herkunftsstaat durchführen lassen. Ausführliche Informationen über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden bietet das Auswärtige Amt.

    Wenn Sie nach der Mitteilung über die Zulässigkeit Ihrer Eheschließung - egal aus welchen Gründen - nicht innerhalb von 6 Monaten heiraten, aber weiterhin heiraten wollen, müssen Sie nochmals die Eheschließung anmelden. Das Standesamt muss dann eine erneute - wiederum gebührenpflichtige - Prüfung des Vorliegens der Ehevoraussetzungen durchführen. In aller Regel ist in einem solchen Fall auch erneut kostenpflichtig ein aktuelles Ehefähigkeitszeugnis des Herkunftsstaats des oder der ausländischen Verlobten beizubringen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Das Standesamt bietet neben den Räumlichkeiten im Standesamt (Rathaus) auch noch einen Raum für Eheschließung im Stadtmuseum (Freiherr- vom-Stein-Haus) und in der Wasserburg Haus Graven an.

    Neben den standesamtlichen Gebühren fallen für die Nutzung der Räumlichkeiten unserer Außenstellen weitere Gebühren an:

    • Stadtmuseum (Freiherr-vom-Stein-Haus): 160,00 €
    • Wasserburg Haus Graven: 200,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de