Personalausweis Statusabfrage

    Personalausweis Statusabfrage

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Über folgende Wege können Sie einen verlorenen Gegenstand melden
    • über das Onlinedienstleistung "Verlustanzeige
    • telefonisch
    • per Mail oder
    • persönlich
    Hinweise
    • Sollte ein Fundgegenstand dem Verlierer bzw. der Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.
    • Oftmals lohnt es sich nach längere Zeit noch einmal nachzufragen, ob der Gegenstand gefunden wurde. Gegenstände sind teilweise auch durch Beschreibungen nicht klar zuzuordnen. Durch eine kurze Rücksprache lassen sich Gegenstände oft einfach zuordnen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8cef8781b6a305a74f66fa0613b92868

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    • §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Aufbewahrung der Gegenstände
    • Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.
    • Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein  Vlotho u.U. e.V. (Tierheim Eichenhof) aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 05733 / 5665. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Stadtgebiet Löhne gefunden haben.
    Was sind Ihre Ansprüche als Finder?
    • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der oder die Verlierende nicht bekannt wurde.
      (Sie werden nach 6 Monaten Aufbewahrungsfrist von uns benachichtigt und können die Fundsache dann im Bürgerbüro abholen)
    • Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro.
    • Ersatz Ihrer etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn Transportkosten nachgewiesen werden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de