Personalausweis Statusabfrage
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Für die Abholung Ihrer neues Ausweis- oder Passdokumente bringen Sie bitte Ihren bisherigen Ausweis bzw. Reisepass mit. Weitere Dokumente müssen nicht vorgelegt werden.
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses - Passgesetz (PaßG)
- Ausstellung eines Personalausweises oder einer eID-Karte - Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Fristen
Hinweise für Löhne
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Ausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung Ihrer neuen Ausweis- oder Passdokumente vergehen etwa drei bis fünf Wochen, bis diese im Bürgerbüro zur Abholung bereitliegen.
Kosten
Hinweise für Löhne
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
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