Kinderreisepass Ausgabe

    Außer Kraft - Kinderreisepass Ausgabe

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
    Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.

    Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).

     

    Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Ihre Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Er kann mehrmals (sofern noch Platz vorhanden) verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d774b9473957ddfa171dce6b8ee4c30f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Bisheriger Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist,
    • bei erstmaliger Antragstellung in Heinsberg das Familienbuch oder die Geburtsurkunde,
    • ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit gemäß Fotomustertafel
    • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
    • den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Die Verwaltungsgebühr

    • für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro
    • für die Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
    • für die separate Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de