Gebühr für KindertageseinrichtungenOnline erledigen

    Gebühr für Kindertageseinrichtungen

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung wird anhand des Einkommens der Eltern des Kindes festgesetzt.

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    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt - Verwaltungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt - Verwaltungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    - "Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt)
    - Einkommensnachweise
     

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, welches unabhängig von Ferien- und Schließzeiten am 01.08. eines Jahres beginnt und am 31.07. des Folgejahres endet.

    Für ein Kind in den letzten zwei Kindergartenjahren vor der Einschulung sind keine Elternbeiträge mehr zu entrichten.

    "Geschwisterkinderregelung":
    Ab 01.08.2014 wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben. Nehmen mehrere Kinder von Beitragspflichtigen gleichzeitig auf dem Gebiet der Stadt Paderborn

    - eine Kindertageseinrichtung im Sinne der Satzung (siehe unter "Weitere Informationen"), oder

    - ein von der Stadt gefördertes Angebot der Offenen Ganztagsschule an öffentlichen Schulen oder öffentlichen Bekenntnisschulen in Trägerschaft der Stadt Paderborn wahr, oder

    - ein von der Stadt gefördertes Angebot der Kindertagespflege im Sinne der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege wahr,

    so wird bei gleicher Höhe der Elternbeiträge nur ein Beitrag erhoben. Ergeben sich für die Betreuung der jeweiligen Kinder unterschiedlich hohe Beträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen.

    Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn monatlich im Voraus bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).


     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de