Gebühr für Kindertageseinrichtungen
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Für den Besuch
- einer städtischen Kindertageseinrichtung,
- der Tageseinrichtungen der freien Träger in der Stadt Lage und
- der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an Lagenser Grundschulen
sind öffentlich-rechtliche Beiträge an die Stadt Lage zu entrichten. Die Beiträge werden nach der Höhe Ihres Einkommens bemessen.
Regelungen über die Höhe der zu zahlenden Beiträge, die Einkommensgrenzen, Staffelungen beim Besuch mehrerer Kinder, Freistellungstatbestände und zur Mitwirkungspflicht der Eltern treffen die entsprechenden Satzungen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Einkommensnachweise
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei einer ganztägigen Betreuung ist zusätzlich zum Elternbeitrag, ein Beitrag für die Mittagsverpflegung zu entrichten. Die Höhe des Essensgeldes kann variieren.
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie in der jeweiligen Tageseinrichtung oder OGS.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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