Gebühr für Kindertageseinrichtungen

    Gebühr für Kindertageseinrichtungen

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Für den Besuch

    • einer städtischen Kindertageseinrichtung,
    • der Tageseinrichtungen der freien Träger in der Stadt Lage und
    • der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an Lagenser Grundschulen 

    sind öffentlich-rechtliche Beiträge an die Stadt Lage zu entrichten. Die Beiträge werden nach der Höhe Ihres Einkommens bemessen.

    Regelungen über die Höhe der zu zahlenden Beiträge, die Einkommensgrenzen, Staffelungen beim Besuch mehrerer Kinder, Freistellungstatbestände und zur Mitwirkungspflicht der Eltern treffen die entsprechenden Satzungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_14f7dff31300b5a7916533da4bcec51a

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Verwalt. Jugend, Kindergärten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    • Einkommensnachweise

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Bei einer ganztägigen Betreuung ist zusätzlich zum Elternbeitrag, ein Beitrag für die Mittagsverpflegung zu entrichten. Die Höhe des Essensgeldes kann variieren.
    Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie in der jeweiligen Tageseinrichtung oder OGS.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de