Gebühr für Kindertageseinrichtungen

    Gebühr für Kindertageseinrichtungen

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Zur Mitfinanzierung der Kosten der Kinderbetreuung sind Elternbeiträge zu zahlen. Grundlage für die Festsetzung des Elternbeitrages ist die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung).

    Eltern sind verpflichtet, die Erklärung zum Elterneinkommen sowie geeignete Unterlagen über Einkünfte vorzulegen. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung und richtet sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit sowie dem anrechenbaren Einkommen der Eltern.

    Informationen über die Höhe der zu zahlenden Elternbeiträge, über Angaben und Nachweise, die für die Berechnung des Elternbeitrages erbracht werden müssen sowie die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie oben in den Dateien.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de