Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe in NRW beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Wenn Sie blind und mindestens 60 Jahre alt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindenhilfe bekommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Als blinder Mensch haben Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindenhilfe.

    Sie müssen 60 Jahre oder älter sein.

    Die Höhe der Blindenhilfe beträgt bis zu 368,77 Euro im Monat.

    Diese Leistung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und Vermögens.

    Anrechnungen auf die Blindenhilfe: 

    Wenn Sie in einer stationären oder ähnlichen Einrichtung oder in einem Pflegeheim leben und die Kosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, kann die Blindenhilfe unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden. 

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Blindenhilfe auch durch den örtlichen Träger bewilligt werden. 

    Wenn Sie Leistungen von der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe erhalten, kann dies zu einer Änderung der Höhe Ihrer bewilligten Blindenhilfe führen.

     

     

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Str. 26-28

    48133 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-5115

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales (Anfahrt / Kontakt) (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Viktoriastraße 14c

    44777 Bochum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492349102701

    E-Mail: sozialamt@bochum.de

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist
    • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen
    • Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie können Blindenhilfe bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
    Sie können den Antrag auf Blindenhilfe auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.
    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.
    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
    Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Blindenhilfe.
    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
     

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie erhalten die Blindenhilfe ab dem Zeitpunkt, an dem Sie gegenüber dem zuständigen Landschaftsverband klar erkennbar geäußert haben, dass Sie Blindenhilfe haben wollen. Die Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung, die monatlich gewährt wird. Wenn sich Ihr Einkommen und Vermögen ändert, müssen Sie das dem zuständigen Landschaftsverband mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de