Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe in NRW beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Wenn Sie blind und mindestens 60 Jahre alt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindenhilfe bekommen.

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen - 50.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 7 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Simons-Straße 2

    50663 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: soziales@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landschaftsverband Rheinland NEU

    Adresse

    Hausanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    • Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist
    • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen
    • Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Sie können Blindenhilfe bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
    Sie können den Antrag auf Blindenhilfe auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.
    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.
    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
    Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Blindenhilfe.
    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
     

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Sie erhalten die Blindenhilfe ab dem Zeitpunkt, an dem Sie gegenüber dem zuständigen Landschaftsverband klar erkennbar geäußert haben, dass Sie Blindenhilfe haben wollen. Die Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung, die monatlich gewährt wird. Wenn sich Ihr Einkommen und Vermögen ändert, müssen Sie das dem zuständigen Landschaftsverband mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de