ausländische Berufsqualifikationen

    Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beantragen

    Einen Antrag auf Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation können Sie bei der für Ihren Beruf zuständigen Behörde stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

    Für die Anerkennung überprüft zuerst die Bezirksregierung Münster, ob Ihre ausländische Qualifikation  einer deutschen Qualifikation entspricht. Grundlage dieser Prüfung sind Ihre Zeugnisse und einschlägigen Berufserfahrungen. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten objektiven Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. 

    Erst im Anschluss können Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei uns beantragen. Sie erhalten Ihre Urkunde, wenn Sie die subjektiven Voraussetzungen erfüllen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_81556f37349e124d9f524e8c7d239e6a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die für eine Antragstellung benötigten Unterlagen variieren je nach Beruf. In jedem Fall ist ein Nachweis der Abgeschlossenheit der jeweiligen Berufsqualifikation oder des Studiums nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Ausbildungslandes erforderlich. Dazu ist in der Regel eine offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache notwendig.

    Formulare

    Der Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation ist schriftlich zu stellen. Hierzu gibt es unterschiedliche Antragsformulare, je nach Beruf.

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossenheit der Berufsqualifikation
    • Abgeschlossenheit des Studiums

    Rechtsgrundlage(n)

    • Diverse Rechtsgrundlagen nach Bundesrecht (berufsabhängig)
    • Diverse Rechtsgrundlagen nach Landesrecht (berufsabhängig)

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation stellen Sie bei der für Ihren Beruf zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen. Diese ermitteln Sie über die Portale www.make-it-in-germany.com oder www.anerkennung-in-deutschland.de . Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich für weitere Informationen an den Einheitlichen Ansprechpartner Nordrhein-Westfalen unter www.service.wirtschaft.nrw/einheitlicher-ansprechpartner zu wenden. Sie können sich auch über die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland unter der Telefonnummer 0049 030 1815 1111 informieren.

    Fristen

    Entscheidung über den Antrag maximal 4 Monate ab Vorlage aller benötigten Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Gleichwertigkeitsfeststellung: Bis zu 4 Monaten ab Vorliegen aller benötigten Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Ausstellung der Urkunde: 60,00 €

    Sollte ein Sprachtest notwendig sein, fällt eine zusätzliche Gebühr von 80,00 € an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die ALID-Hotline ist Corona-bedingt leider im Moment nicht aktiv, es gibt aber auf der Seite www.make-it-in-germany.com ein Kontaktformular.

     

    In den sogenannten Heilberufen mit Approbation (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, psychologischer Psychotherapeut/psychologische Psychotherapeutin) gibt es die Möglichkeit, bereits während des Verfahrens auf Gleichwertigkeitsfeststellung im erlernten Beruf tätig zu werden. Hierzu kann die Erteilung einer sogenannten Berufserlaubnis beantragt werden. In Nordrhein-Westfalen werden die Verfahren der Gleichwertigkeitsfeststellung für Heilberufe mit Approbation sowie Anträge auf Erteilung einer Berufserlaubnis zentral durch die Bezirksregierung Münster bearbeitet. Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/approbationen_und_berufserlaubnisse/index.html abzurufen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sie haben weitere Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

    • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
    • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
    • Darf ich den Antrag stellen?
    • Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
    • An welche Behörde muss ich mich wenden?
    • Wie sieht das Verfahren aus?
    • Welche Dokumente sind nötig?
    • Welche Form müssen die Dokumente haben?
    • Wie lange dauert das Verfahren?
    • Was kostet das Verfahren?  
    • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

    Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland": Anerkennungsportal (anerkennung-in-deutschland.de).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de