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    Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Staatsangehörige der Europäischen Union sowie ihre Familienangehörigen genießen grundsätzlich Freizügigkeit und sind somit von der Aufenthaltstitelpflicht befreit. Sie haben kraft Gesetzes ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet und dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

    Das Recht, sich im Bundesgebiet aufhalten und arbeiten zu dürfen, wird mit folgenden Dokumenten nachgewiesen:

    • Bescheinigung des Daueraufenthalts
    • Aufenthaltskarte
    • Daueraufenthaltskarte
    Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte

    Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger erhalten eine Aufenthaltskarte als amtliche Bestätigung über das Bestehen ihres Aufenthaltsrechts. Nach 5jährigem Aufenthalt gelangen auch sie zu einem Daueraufenthaltsrecht, das mit der Daueraufenthaltskarte belegt wird.

    Folgende Staaten gehören der Europäischen Union an:

    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Irland
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • Schweden
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Zypern
    Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Auch die Mitgliedsstaaten

    • Tschechien,
    • Estland,
    • Lettland,
    • Litauen,
    • Ungarn,
    • Polen,
    • Slowenien,
    • Slowakei,
    • Bulgarien,
    • Rumänien und
    • Kroatien

    genießen inzwischen die volle Freizügigkeit. Staatsangehörige dieser Staaten benötigen daher keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr.

    Hinweis für Angehörige der Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz

    Die Bestimmungen zur Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen gelten für Angehörige der Staaten

    • Island,
    • Liechtenstein,
    • Norwegen und
    • Schweiz

    sowie ihre Familienangehörigen entsprechend.

    Gebühren
    Leistung Gebühr Freizügigkeitsbescheinigung gebührenfrei Bescheinigung des Daueraufenthalts 8 Euro Aufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro Aufenthaltskarte vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro Daueraufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro Daueraufenthaltskarte vor Vollendung des 24 Lebensjahres 22,80 Euro Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung 13 Euro

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_147b701bd6ccc687a0822197dc6ac752

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe C - G

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Deutsch

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    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe B + S

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    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe H - K

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    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Deutsch

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    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe L - O

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    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    04.1.2 Fachgruppe - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 9-11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-655

    Fax: 0 28 41 / 201-1 66 06

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe P - R und T - Z

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe A

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    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

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