Ehefähigkeitszeugnisse
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
In diesem Dokument wird beschrieben, was ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r tun muss, um im Ausland heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können. Wird von einem deutschen Standesamt von jemandem mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, muss dieser sich an sein Heimatstandesamt im Ausland wenden.
Wann wird ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis benötigt?
Wenn ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r im Ausland heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen möchte, wird von dem ausländischen Standesbeamten in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis von dem/der deutschen Partner*in verlangt.
Bedeutung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses:
Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis ist die rechtliche Bestätigung des Standesamtes, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis/Lebenspartnerschaftshindernis zwischen zwei Personen vorliegt und die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland durchgeführt werden kann. Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird mehrsprachig (international) ausgestellt.
Ob noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden oder zusätzliche Urkunden bzw. Unterlagen vorgelegt werden müssen, um in einem ausländischen Standesamt heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können, erfährt man entweder direkt durch das Heiratsstandesamt oder die entsprechende Auslandsvertretung in Deutschland.
Antragstellung:
Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses kann persönlich oder schriftlich durch den*die Antragsteller*in beantragt werden. Eine dritte Person darf auch nicht mit einer Vollmacht die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Sind beide Beteiligte deutsche Staatsangehörige, ist der Antrag durch beide Personen zu stellen.
Zur Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses ist durch das Standesamt die Ehefähigkeit beider Beteiligten zu prüfen. Zu diesem Zweck sind weitergehende Urkunden und Unterlagen beider Personen vorzulegen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung.
Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass des Heimatstaats
- Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses sind dieselben Urkunden und Unterlagen vorzulegen, die für eine Anmeldung der Eheschließung in Deutschland notwendig sind. Ob noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden oder zusätzliche Urkunden bzw. Unterlagen vorgelegt werden müssen, um in einem ausländischen Standesamt heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können, erfährt man entweder direkt durch das Heiratsstandesamt oder die entsprechende Auslandsvertretung in Deutschland. Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird ausgestellt für:
- Deutsche Staatsangehörige
- In Deutschland anerkannte asylberechtigte Personen
- In Deutschland anerkannte heimatlose Ausländer oder Kontingentflüchtlinge.
Für Antragsteller*innen muss die Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit nach deutschem Recht erfüllt sein. Des Weiteren ist die Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit des anderen (ausländischen) Beteiligten nach seinem Heimatrecht zu prüfen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses:
Das Ehefähigkeitszeugnis/Lebenspartnerschaftszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe/Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten seit der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses/Lebenspartnerschaftszeugnisses geschlossen werden.
Kosten
Hinweise für Dortmund
Stand 01.01.2024
- 65,00 €: Prüfung der Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses
- 65,00 €: Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses (nur für die Länder Österreich, Luxemburg und Schweiz)
- 6,00 €: Einsichtnahme in das Melderegister der Meldebehörde
Daneben können im Einzelfall weitere Gebühren entstehen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020