Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.
Eine persönliche Vorsprache mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros wird empfohlen. Einen Termin können Sie online beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
- der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
§ 1309 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
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