Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Wenn Sie im Ausland - als deutsche Staatsangehörige und Verlobte - heiraten möchten, dann benötigen Sie ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Das gilt ebenfalls, wenn Sie als Flüchtling, Staatenlose*r, Asylberechtigte*r oder Heimatlose*r Ihren Aufenthalt in Deutschland haben.

    Ein Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im Ausland ist dort entweder dem*der Standesbeamt*in vor Ort oder dem deutschen Konsulat für die Ausstellung einer Familienstandsbescheinigung vorzulegen. Das Ehefähigkeitszeugnis kann einmalig für die beiden zukünftigen Eheleute erstellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_de081ad1ea99e6ce808e37ce26b349d4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-411

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Die zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares und sind individuell.
    Für die entsprechende Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gern zur Verfügung.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de